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   VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00   

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https://dejure.org/2003,24355
VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00 (https://dejure.org/2003,24355)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15.01.2003 - 6 A 383/00 (https://dejure.org/2003,24355)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 6 A 383/00 (https://dejure.org/2003,24355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zweite Juristische Staatsprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; § 8 Abs 2 JAGV ND; § 39 Abs 1 JAGV ND; § 39 Abs 3 JAGV ND; § 39 Abs 4 JAGV ND
    Aktenvortrag; Befragung; Beurteilungsspielraum; Bonus-Malus-Regelung; Gesamteindruck; Gesamtnotenbildung; juristisches Staatsexamen; mündliche Prüfung; Prüfungsdauer; Vertiefungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Sie setzt voraus, dass auf der Tatbestandsseite alle dort aufgeführten Merkmale erfüllt sind, ehe von der Ermächtigung zur Abweichung Gebrauch gemacht werden darf (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, BVerwGE 99, 74 m.w.N.).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist gerichtlich überprüfbar (BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, aaO.; Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 15.07.1988, DVBl 1989, 112 m.w.N.).

    Ein sicheres Auftreten und gute Leistungen eines Prüflings in der mündlichen Prüfung bedingen noch nicht einen Korrekturbedarf hinsichtlich seiner schlechter benoteten Aufsichtsarbeiten (BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, aaO.).

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen - z.B. bei der Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, bei der Auswahl und der Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder bei der Würdigung der Qualität der Darstellung - im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne Weiteres in nachfolgenden Verwaltungsstreitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (vgl. im einzelnen BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.; Urt. vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - a.a.O. Nr. 329 S. 11; Beschl. vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -).

    Soweit der Beurteilungsspielraum reicht, hat das Gericht lediglich darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraums verletzt worden sind, etwa weil die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 a.a.O. S. 308; Urt. vom 16. März 1994 a.a.O.; Beschl. vom 10.10.1994 - 6 B 73.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 338 S. 48).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen - z.B. bei der Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, bei der Auswahl und der Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder bei der Würdigung der Qualität der Darstellung - im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne Weiteres in nachfolgenden Verwaltungsstreitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (vgl. im einzelnen BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.; Urt. vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - a.a.O. Nr. 329 S. 11; Beschl. vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen - z.B. bei der Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, bei der Auswahl und der Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder bei der Würdigung der Qualität der Darstellung - im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne Weiteres in nachfolgenden Verwaltungsstreitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (vgl. im einzelnen BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.; Urt. vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - a.a.O. Nr. 329 S. 11; Beschl. vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen - z.B. bei der Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, bei der Auswahl und der Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder bei der Würdigung der Qualität der Darstellung - im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne Weiteres in nachfolgenden Verwaltungsstreitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (vgl. im einzelnen BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.; Urt. vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - a.a.O. Nr. 329 S. 11; Beschl. vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -).
  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Soweit der Beurteilungsspielraum reicht, hat das Gericht lediglich darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraums verletzt worden sind, etwa weil die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 a.a.O. S. 308; Urt. vom 16. März 1994 a.a.O.; Beschl. vom 10.10.1994 - 6 B 73.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 338 S. 48).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    In Bezug auf Fachfragen hat das Gericht aufgrund hinreichend substanziierter Einwendungen des Prüflings notfalls mit sachverständiger Hilfe (vgl. dazu selbst für den Prüfungsrechtsstreit über eine juristische Staatsprüfung BVerwG, Beschl. vom 21.07.1998 - 6 B 44/98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 390) darüber zu befinden, ob die von dem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1999 - 2 A 10946/98
    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Soweit die Klägerin meinen sollte, bereits im Vorgespräch habe der Vorsitzende des Prüfungsausschusses durch seinen irrigen Hinweis auf eine Wiederholung des ersten Staatsexamens Anlass für die Annahme gegeben, er übe sein Amt nicht unparteilich im Sinne des § 21 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1, 3 Nr. 2 NVwVfG aus, hätte sie dies unverzüglich geltend machen müssen (vgl. dazu VGH Kassel, Beschl. vom 08.02.2000 - 8 ZU 4400/00, zitiert nach Juris; OVG Koblenz, Urt. vom 15.01.1999 - 2 A 1094/98 -, DVBl. 1999, 1597; Zimmerling / Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl., 2001, Rn. 205 m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.09.1988 - 10 A 31/88
    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist gerichtlich überprüfbar (BVerwG, Urt. vom 12.07.1995, aaO.; Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 15.07.1988, DVBl 1989, 112 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung;; Aufbau (Hausarbeit); Bewertung

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00
    In Verfahren, in denen es lediglich um die Verbesserung einer Prüfungsnote geht, nimmt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg den gesetzlichen Auffangwert an (Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999 - 10 L 6651/96 - Kammer, Urt. vom 21.06.2000 - 6 A 109/99 -).
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